Stornierungsbedingungen
Der Urlauber kann vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen (per E-Mail, Fax oder Brief). Maßgeblich ist das Eingangsdatum.
Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn werden 20 %, bis 30 Tage werden 50% und unter 30 Tage werden 90% des Gesamtpreises als Stornogebühr fällig, welche auch die entstandenen Bearbeitungskosten abdeckt. Die Mindesthöhe der Stornogebühr beträgt 50,00 €.
Der Mieter kann nur dann eine Minderung dieser Verpflichtung einfordern, wenn eine erneute Vermietung für diesen Zeitraum gelingt. In jedem Fall ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen. Soll der Mietvertrag auf die Ersatzmieter umgeschrieben werden, verpflichten sich diese, alle aus dem Mietvertrag geltenden Pflichten zu übernehmen und müssen dies auch durch Bestätigung des Mietvertrages in schriftlicher Form kundtun.
Der Vermieter ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn höhere Umstände die Durchführung des Mietvertrages unmöglich oder unzumutbar machen. Als „höhere Umstände“ gelten in diesem Zusammenhang: Krieg, Brand, Hochwasser u.a. Naturkatastrophen. Der Mietpreis wird in diesem Fall erstattet. Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden.
Eine Absicherung bietet eine Reiserücktrittsversicherung, Informationen dazu gibt es im Internet.